Ausbildungsrichtlinien




Die Stadtkapelle Rastatt e.V. ist zur Sicherung seines eigenen musikalischen Fortbestands stets daran interessiert, immer wieder junge Menschen zu gewinnen die bereit sind, ein Instrument zu erlernen, welches in der Musikkapelle des Vereins Verwendung findet.

Im Interesse beider Seiten wird erwartet, daß die Ausbildung qualifiziert und zeitlich in einem auf das Notwendige begrenzten Rahmen verläuft.

1. Die zeitliche und räumliche Durchführung des Unterrichts wird in Absprache mit dem Auszubildenden, dem Erziehungsberechtigten und dem Ausbilder des Vereins festgelegt. Die Durchführung des Unterrichts sowie von Projekten im Sinne von Ziffer 9 der Ausbildungsordnung kann im Einzelfall von Unterstützungsleistungen durch die Erziehungsberechtigten durch Anwesenheit etc. abhängig gemacht werden. Inhalt und Umfang der Unterstützungsleistung bestimmt der Ausbilder.

2. Die Eltern sollen dafür Sorge tragen, dass ihr Kind den Unterricht regelmäßig und pünktlich besucht und daß die vom Ausbilder gestellten Hausaufgaben durchgeführt werden. Bei Verhinderung soll eine Entschuldigung schnellstmöglich vor dem Unterricht erfolgen.

3. Die Ausbildungsgebühr wird mittels Lastschrift monatlich eingezogen.

Nicht durch den Verein verschuldete Rücklastgebühren sind durch den Verursacher zu erstatten.

4. Die Teilnahme/ das Musizieren in der Jugendkapelle ist für alle Auszubildenden verpflichtend. Schüler, welche keinen Unterricht oder nicht mindestens ein JMLA haben, können nicht in der Jugendkapelle mitmusizieren.

5. Soweit der Verein das Instrument stellt, wird eine monatliche Leihgebühr erhoben. Schäden sind dem Verein vom Vertragspartner zu ersetzen. Verschleißteile sowie Instandhaltung sind vom Mieter zu bezahlen. Eine Kündigung des Instrumentenmietvertrag ist nur schriftlich zum Quartalsende mit 6-wöchiger Kündigungsfrist für beide Seiten möglich. Die Instrumentenleihgebühr wird mittels Lastschrift monatlich eingezogen.

6. Der Musikverein kontrolliert regelmäßig den Ausbildungsstand des Auszubildenden. Erscheint eine Weiterführung der Ausbildung als nicht sinnvoll, so behält sich der Verein einen Abbruch der Ausbildung vor.

7. Die Ausbildungsgebühr stellt nur eine Beihilfe da und deckt bei weitem nicht alle entstehenden Kosten ab. Ein Elternteil muß daher förderndes Mitglied der Stadtkapelle Rastatt e. V. werden.

8. Eine Abmeldung vom Einzelunterricht ist schriftlich zum Quartalsende mit 6 wöchiger Kündigungsfrist für beide Seiten möglich.

9. Schulprojekte, AGs, Klassenmusizieren, Gruppenunterricht und Kooperationen: Das Schuljahr beginnt mit der ersten Unterrichtseinheit und endet am 30. September. Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Abmeldungen können nur schriftlich von beiden Seiten zum Ende des Schuljahres (30. September) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Nicht fristgerecht gekündigte Verträge verlängern sich um ein weiteres Jahr.

10. Die Aufsichtspflicht des Vereins besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit.

11. Bestandteil und Ziel der Ausbildung ist:

a) Mitwirken in der Jugendkapelle oder einer musikalischen Gruppe des Vereins b) Vorspielen am Tag der Blasmusikjugend

c) Übernahme in die "Seniorenkapelle"

d) Jungmusikerleistungsabzeichen (JMLA) Junior, Bronze, Silber, Gold



Stand 23.02.23