HaLT-Zertifizierung

Informationsseite des HaLT-Projektes

http://www.halt-projekt.de/



Unsere Regeln:

1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.

2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.

3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.

4. Musiker/innen, Ausbilder/innen und Dirigenten/ Dirigentinnen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.

5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt. 

6. Hinter dem Getränkeausschank stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.

7. Musiker/innen, Ausbilder/innen, Vorstandsmitglieder und Dirigenten/ Dirigentinnen kennen die Jugendschutzbestimmungen.

8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.



Für Veranstaltungen gilt:

9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

10.Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.



Für große Veranstaltungen:

11.Bereitstellung antialkoholischer Getränke für alle Jungmusiker. 

12.Kurze Einweisung des Ausschanks- und Bedienpersonals in das Jugendschutzgesetz vor jeder vereinseigenen Veranstaltung an der Alkohol ausgeschenkt wird.

13.Bei vereinseigenen Veranstaltungen wird ausdrücklich vor Ort auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch die zur Verfügung gestellten Plakate des Projektes „HaLT“ hingewiesen.



Für den täglichen Umgang:

14.Das Rauchverbot wird innerhalb der Vereins- und Veranstaltungsräume eingehalten.

15.Während und nach der Probearbeit der Jugendkapelle werden in deren Anwesenheit keine alkoholhaltigen Getränke getrunken.