Datenschutzordnung nach DSGVO

Mit dem Aufnahmeantrag als Mitglied bei der Stadtkapelle Rastatt e.V. ist jedes Mitglied mit der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung oder Nutzung personenbezogener Daten im folgenden Umfang einverstanden:



 




  1. Die Stadtkapelle Rastatt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder, bzw. deren gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern der bei der Stadtkapelle in Ausbildung sich befindeten Kinder) mittels Datenverarbeitung (ComMusic) zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben.



     Es handelt sich um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil) E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Musikinstrument, Bankverbindung (Lastschrift bei fördernden Mitgliedern oder Ausbildungsverhältnissen), erworbene Leistungsabzeichen sowie Funktion(en) im Verein.



     Die Daten werden ausschließlich von den Vorstandsmitgliedern verwaltet. 

     

  2. Die Stadtkapelle Rastatt ist Mitglied des Blasmusikverbandes Mittelbaden und damit verpflichtet, jährlich personenbezogene Daten z.B. Namen und Alter der aktiven Mitglieder, Namen der Vorstandsmitglieder mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse dorthin zu melden. Ebenso werden diese der Stadt Rastatt zwecks Bezuschussung zur Verfügung gestellt.

     

  3. Personenbezogene Daten werden zur direkten Kommunikation im Anschreiben mit den Mitgliedern bzw. deren gesetzlichen Vertreter verwendet (z. B. Einladungen oder Hinweise auf Veranstaltungen der Stadtkapelle Rastatt).

     

  4. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen veröffentlicht die Stadtkapelle Rastatt personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Printmedien. Diese Daten sind auf Name, Vereinszugehörigkeit, Alter (falls erforderlich) und Funktion im Verein beschränkt.



    Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Einwilligung zur Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und die Stadtkapelle entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

     

  5. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder oder sonstige Mitglieder weitergegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert.

     

  6. Jedes Mitglied hat das Recht im Rahmen der DSGVO auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern der Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten (bei Löschung oder Sperrung der Daten ist eine Aufnahme als Mitglied leider nicht möglich).

     

  7. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bei der Stadtkapelle Rastatt werden die gespeicherten Daten nicht mehr verwendet. Spätestens nach 10 Jahren (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) werden sie gelöscht. Auf Verlangen können die Daten sofort gelöscht werden (Mitgliedsdauer z.B. zum Zwecke von Ehrungen, können in diesem Fall jedoch nicht mehr berücksichtigt werden).



 



 



Peter Welz, 1. Vorsitzender Stadtkapelle Rastatt e.V.